Die Aufzählung in Zeile 10-15 suggeriert, dass die Polizei derzeit nicht bürgerfreundlich, Demonstrationen nicht selbstverständlich und die Privatsphäre nicht unantastbar ist, was so pauschal ausgedrückt nicht stimmt. Privatsphäre und Verfassungsschutz werden in der Aufzählung doppelt genannt. Woran die Arbeit des Verfassungsschutzes derzeit gemessen wird, wenn nicht an der Verfassung, bleibt unklar. Wir schlagen vor, den gesamten Absatz durch die Vorversion zu ersetzen.
Kapitel: | Wir schützen die Bürgerrechte! |
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Antragsteller*in: | LAG DIR (dort beschlossen am: 19.05.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.05.2021, 21:20 |
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